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🔥 Akute Flur-& Waldbrandgefahr 🌲🚫

FF Aistersheim zur Übersicht

Mit 28. April 2026 gilt im Bezirk Grieskirchen – und damit auch in Aistersheim – eine Waldbrandschutzverordnung der BH Grieskirchen. 🚷 Feuer, offenes Licht & rauchen sind verboten im Wald und angrenzenden Bereichen! 📆 Gültig bis 31. Oktober 2026 👉 Jetzt informieren und mithelfen, Brände zu verhindern!

Verordnung der BH Grieskirchen mit 28. April 2026 in Kraft

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Wald- und Flurbrandgefahr hat die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit 28. April 2026 eine Waldbrandschutzverordnung erlassen, die im gesamten Bezirk – und somit auch im Schutzgebiet der Feuerwehr Aistersheim – gültig ist.

Die Verordnung beinhaltet konkrete Maßnahmen zum Schutz von Wäldern, Wiesen und angrenzenden Flächen, die von der gesamten Bevölkerung unbedingt einzuhalten sind. Verstöße werden strafrechtlich geahndet.

Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick:

  • Jegliches Entzünden von Feuer sowie Rauchen ist im Wald und im Gefährdungsbereich des Waldes strengstens verboten
  • Dazu zählen auch Waldnähe, Böschungen, dürres Grasland und landwirtschaftlich genutzte Flächen
  • Offenes Feuer, Lagerfeuer, Grillen im Freien sowie Feuerwerkskörper sind in und um gefährdete Flächen nicht erlaubt
  • Das Verbot gilt unabhängig vom subjektiven Gefahrenempfinden – es ist generell während des gesamten Verordnungszeitraums einzuhalten

📅 Gültigkeitszeitraum der Verordnung:

28. April bis 31. Oktober 2026

Wir appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger sowie an Gäste in unserer Region, durch umsichtiges Verhalten einen aktiven Beitrag zum Brandschutz zu leisten.
Gerade in der aktuellen Witterungslage kann jeder Funke einen Flur- oder Waldbrand auslösen.

👉 Im Ernstfall: Notruf 122 wählen!